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Es war, wie es leider oft vorkommt: Drei Geschwister wurden nach Tod der Eltern zu einer Erbengemeinschaft – und fortan erbitterte Gegner. Herr Grossmann ist Kunde bei der Bank, die mich immer wieder als Wirtschaftsmediator vorschlägt – wie schließlich auch in diesem Fall.
Herr Grossmann berichtet der Bank von seiner besonderen (Not-)lage in der unseligen Erbauseinandersetzung. Er wohnt mit seiner fünfköpfigen Familie seit Jahren in einem Haus, das zur Erbmasse gehört. Die Erben streiten darüber, was die Immobilie wert ist. Nun hat die Schwester die Teilungsversteigerung beantragt. Herr Grossmann fürchtet um sein Zuhause. Auch die Bank ist skeptisch: Durch die Versteigerung droht eine erheblich Wertvernichtung mit unkalkulierbarem Ausgang für alle Beteiligten.
Die Geschwister hatten zwar schon mehrmals versucht, den Streit selbst beizulegen, aber die Gespräche hatten das Fiasko eher noch verschärft. Das hat auch ein weiteres Ereignis getan: Dritte Gläubiger haben Vollstreckungsmaßnahmen auf den Erbteil von Herrn Grossmann in die Wege geleitet. Dadurch ist dieser in seinen Möglichkeiten schwer eingeschränkt, denn die Finanzierung des notwendig werdenden Gebots für die Versteigerung in unbekannter Höhe ist auch für die Bank nicht darstellbar.
Wie so oft in solchen Fällen haben die Beteiligten unterschiedliche Interessen. Herr Grossmann möchte die von ihm bewohnte Immobilie zu einem fairen Preis erhalten und darüber hinaus auch noch in der Lage sein, seine übrigen Verbindlichkeiten zu regeln. Die Bank will eine Absicherung von bestehenden Krediten erreichen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Verhältnisse ihres Kunden ordnen. Ein Zeitdruck lastet über allem: Durch die erwartete Änderung in der Eigenheimförderung muss eine Lösung noch im alten Kalenderjahr gefunden werden. Mit der eingeleiteten Teilungsversteigerung ist das bei der absehbaren Dauer des Verfahrens unvereinbar. Denn schließlich ist ja schon Ende September...
Jetzt schlägt der Bankmitarbeiter Herrn Grossmann eine Mediation vor. Ich komme ins Spiel. In mehreren Telefonaten gelingt es mir, alle Mitglieder der Erbengemeinschaft von den Chancen des Verfahrens zu überzeugen. In der ersten Sitzung erarbeiten und fixieren wir den Sachstand in allen seinen Details. Den Durchbruch schaffen wir, als es uns in der nächsten Gesprächsrunde gemeinsam gelingt, die tatsächlichen Interessen jedes Einzelnen aufzudecken. Schritt für Schritt ersetzen sie die zunächst heftig verteidigten Positionen. Auf dieser Basis gelingt es den zerstrittenen Geschwistern, im Brainstorming Lösungsansätze zu formulieren und sich beim vierten Mediationstermin tatsächlich auf eine der Varianten zu einigen. Ich half ihnen dabei, sich nicht – wie bei früheren vergeblichen Einigungsversuchen – in Gefühlsausbrüchen zu verlieren, sondern ihre Energien auf konstruktive Lösungen zu fokussieren. Nach monatelangen Kräfte zehrenden Auseinandersetzungen brachten alle Beteiligten auch ein gewisses Maß an Entschlossenheit mit.
Eine verhältnismäßig schnelle Lösung kam auf den Tisch. Der „gerechte“ Wert der Immobilie wurde auf der Basis eines vorhandenen drei Jahre alten Wertgutachtens festgelegt, ein Abrechnungsmodus für die gesamte Erbangelegenheit somit gefunden. Herr Grossmann konnte das Haus erwerben und wohnt weiter mit seiner Familie dort. Die Teilungsversteigerung mit ihren zusätzlichen Kosten und Risiken wurde vermieden. Die Steuervorteile blieben durch den Abschluss im alten Kalenderjahr erhalten. Und nicht zuletzt: Die drei Geschwister haben ihre persönlichen Beziehungen wieder aufgenommen.
Die Bank hat sich ihrerseits einen alten Kunden erhalten. Dessen wirtschaftliche Verhältnisse haben sich konsolidiert, seine freiberufliche Tätigkeit ist gesichert, seine Bonität gestiegen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Baufinanzierung mit einer auskömmlichen Marge abgeschlossen, um die Geschwister auszuzahlen. Das Kreditinstitut hat eine hohe Beratungskompetenz gegenüber beiden Parteien bewiesen. Der Bankmitarbeiter hat zudem einen Verkaufserfolg durch die abgeschlossenen Baufinanzierung erzielt.
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