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Es fing an mit einem Anruf von Herrn Kellermann. Mit Herrn Schwarz, der wie er Inhaber eines mittelständischen Unternehmens ist, liegt er in einem heftigen Streit. Objekt ist eine Gemäldesammlung im Wert 1,5 Millionen Euro. Im Laufe vieler Jahre ist sie vom gemeinsamen Gründer der beiden Unternehmen angeschafft worden. Die Unternehmen haben sich aber auseinander-spezialisiert und arbeiten nur noch in einem Bereich zusammen.
Herrn Kellermann ist der Meinung, dass seine Firma die eigentliche „Erbin“ der Sammlung ist. Schließlich befindet sie sich schon seit 15 Jahren im Ausstellungsgebäude seiner Firma. Bisher hat Herr Schwarz ja auch keinerlei Ansprüche gestellt. Aber plötzlich fordert er die Sammlung heraus. Weil die beiden Firmen noch in guten Geschäftsbeziehungen stehen, scheut er einen Gerichtsprozess. Den Anwalt seiner Firmenkanzlei hat er aber schon hinzugezogen.
Das hat Herr Schwarz ebenfalls getan. Als ich ihn anrief, reagierte er ziemlich heftig: Mit dem „neumodischen Kram“ Mediation will er nichts zu tun haben. Ihm liegt schließlich ein Gutachten vor, dass die Sammlung seiner Firma gehört. Er zieht vor Gericht und ist sich sicher, Recht zu bekommen. Das glaubt für seinen Teil auch Herr Kellermann. Ihm bestätigt ein anderes Gutachten, dass seine Firma rechtmäßiger Eigentümer der Gemälde sei.
Die weiteren Präliminarien verkürze ich. Sie waren zäh, aber wir fanden uns schließlich alle an einem Tisch zusammen: Herr Kellermann, Herr Schwarz, ihre beiden Anwälte und ich.
Die Anwälte tauschten erst einmal viele Formulare und Schriftstücke aus. Dabei ging es um die juristische Trennung der Firmen und darum, was vom Gründervater diesbezüglich vorlag. Für mich war es sehr schwierig, die Gesprächsführung in die Hand zu bekommen. Mit viel Mühe gelang mir, den Parteien klar zu machen, dass wir hier nach Lösungen suchen wollten. Ich bat die Anwälte, erst einmal die Parteien reden zu lassen. Während diese die Sachverhalte aus ihrer Sicht darstellten, betonte ich immer wieder, dass es ihnen ja wichtig sei, die Geschäftsbeziehungen zu erhalten.
Herr Kellermann erschien mir viel kooperativer als Herr Schwarz. Dessen aggressive und kämpferische Art, machte es mir schwer, positive Gemeinsamkeiten zu formulieren. Bei Herrn Kellermann konnte ich immerhin die Interessen herausarbeiten: kein Gericht, friedliche Lösung, weitere geschäftliche Zusammenarbeit, keine Öffentlichkeit, Nutzung der Gemälde für die Allgemeinheit, kein Verkauf der Sammlung. Bei Herrn Schwarz blockierte alles. Ich kam partout nicht auf seine Interessen. Er forderte nur immer wieder die Herausgabe der Gemälde aufgrund des Gutachtens. Hierin bestätigte ihn sein Anwalt so nachhaltig, dass ich – nach fünf Stunden - beschloss, in der nächsten Woche Einzelsitzungen durchzuführen.
Zu meiner Überraschung kam Herr Schwarz ohne Anwalt zur Einzelsitzung. Und plötzlich schien er ganz erleichtert, alles los zu werden: Er stecke finanziell in der Klemme. Seine Bank verweigere weitere Kredite, weil er keine Sicherheiten biete könne. Ich versuchte, durch hypothetische Fragen auf die Interessensebene zu kommen. Er fühlte sich ausgesprochen gut verstanden und gab bereitwillig Auskunft: Die Sammlung würde ihm den finanziellen Spielraum verschaffen. Er stehe dann nicht mehr unter Druck, könne geplante Investition durchführen und so sein Unternehmen sanieren. Jetzt mussten wir nur noch vereinbaren, was der anderen Seite mitgeteilt werden könnte. Er wollte es sich überlegen.
Auch Herr Kellermann kam ohne Anwalt. Er ahnte schon, dass es Herrn Schwarz um finanzielle Sicherheiten ging. Er hatte von einem leitenden Mitarbeiter erfahren, wie es um die Firma steht. Ich hatte Mühe, mein Wissen nicht durch Mimik oder Gestik zu verraten. Herr Kellermann ging ausgesprochen locker mit der Idee um, seine Gemälde als Sicherheit zur Verfügung zu stellen. Er wäre auch bereit zu bürgen. Die überfälligen Investitionen kämen schließlich auch seiner Firma zugute. Allerdings wolle er sich eine Sondernutzung für den Fuhrpark der anderen Firma ausbedingen.
Ich war perplex, wie schnell sich hier Lösungen abzeichneten - in einem Fall, der anfänglich so kompliziert aussah. Wir vereinbarten ein gemeinsames Gespräch mit beiden Parteien. Diesmal waren die Anwälte nicht dabei. Ich hatte etwas Sorge, ob mir Herr Schwarz glauben würde, dass Herr Kellermann sein Wissen nicht durch mich erhalten hatte. Aber der teilte ihm die verschiedenen Begebenheiten so offen mit, dass mir es glaubwürdig gelang, meine „Unschuld“ zu beweisen.
Über die Vorschläge und Bedingungen wurde dann noch ein paar Stunden ausführlich verhandelt. Am Ende aber stand ein Memorandum mit folgenden Kernpunkten: Die Gemäldesammlung bleibt im Besitz der Firma von Herrn Kellermann und der Öffentlichkeit zugänglich. Herr Kellermann ist bereit, sie der Bank als Sicherheit zur Verfügung zu stellen und nach Einblick in die Bilanzen unter gegebenen Umständen zusätzlich auch selbst zu bürgen. Sollte der Kredit genehmigt werden, stünde Herrn Kellermann der Schwarzsche Fuhrpark kostenlos zur Verfügung.
Diese Vereinbarungen wurde in einigen Details von den Anwälten ausgefeilt, kam aber im Großen und Ganzen zum Tragen.
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